ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an LINDA BENNANI VISUELLE KOMMUNIKATION (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn der/ die KundIn Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Alle Arbeiten (Entwürfe, Reinzeichnungen, sonstige Werke etc.) der Auftragnehmerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2 Änderungswünsche der/ des AuftraggeberIn haben keine Auswirkungen auf die Urheberschaft.
1.3 Die Werke der Auftragnehmerin dürfen ohne ihre ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4 Die Werke der Auftragnehmerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der von dem/ der AuftraggeberIn bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, geht erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den/ die AuftraggeberIn über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
1.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Auftragnehmerin.
1.6 Über den Umfang der Nutzung steht der Auftragnehmerin ein Auskunftsanspruch zu.
2. Vergütung
2.1 Die vereinbarten Preise sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den/ die AuftraggeberIn erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
2.4 Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so hat der/ die AuftraggeberIn auf Anforderung angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt folgendes als angemessen: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% und 1/3 nach Ablieferung.
2.5. Erfordert die Auftragsausführung finanzielle Vorleistungen wie Fremd-oder Materialkosten, kann die Auftragnehmerin einen Betrag in Höhe der voraussichtlichen diesbezüglichen Kosten als Vorauszahlung fordern.
2.6 Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des/ der AuftraggeberIn oder seiner/ ihrer MitarbeiterInnen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, es sei denn dies wird ausdrücklich vereinbart.
3. Sonderleistungen
3.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind von dem/ der AuftraggeberIn zu erstatten.
3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des/ der AuftraggeberIn zu bestellen. Der/ die AuftraggeberIn verpflichtet sich, die Auftragnehmerin hierzu entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.4 Die Auftragserteilung an Fremdfirmen (z.B. Repro, Druckereien etc.) durch die Auftragnehmerin erfolgt erst nach Eingang der geforderten Vorauszahlung für Fremdkosten.
3.5 Soweit die Auftragnehmerin im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im eigenen Namen in Auftrag gibt, stellt der/ die AuftraggeberIn die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen und mit dem/ der AuftraggeberIn abgesprochen sind, sind von dem/ der AuftraggeberIn zu erstatten.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden dem/ der AuftraggeberIn nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher umgehend nach Nutzung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust hat der/ die AuftraggeberIn die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den/ die AuftraggeberIn herauszugeben. Wünscht der/ die AuftraggeberIn, dass ihm/ ihr Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, so ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Auftragnehmerin dem/ der AuftraggeberIn Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin geändert werden.
5.2 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des/ der AuftraggeberIn.
6. Haftung
6.1 Die Auftragnehmerin haftet weder für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten, noch für deren Schutz- oder Eintragungsfähigkeit.
6.2 Mit der Genehmigung der Arbeiten der Auftragnehmerin und Freigabe von Entwürfen übernimmt der/ die AuftraggeberIn die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
6.3 Der/ die AuftraggeberIn versichert, dass er/ sie zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er/ sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der/ die AuftraggeberIn die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
7.2 Wünscht der/ die AuftraggeberIn während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er/ sie die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8. Schlussbestimmung
8.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
8.3. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine gesonderten Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
LINDA BENNANI VISUELLE KOMMUNIKATION
Augsburg
Stand: August 2024